Unsere Vermittlungskatzen
Satzung des Vereins „Katzenhilfe Deggendorf e.V.“
§1 Die Katzenhilfe Deggendorf e. V. mit Sitz in 94469 Deggendorf, Zieglerstr. 25. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist es, den Tierschutzgedanken zu vertreten und zu fördern, das Wohlergehen der Tiere zu fördern, Tieren in Not zu helfen, Tierquälerei oder Tiermisshandlung oder Tiermissbrauch zu verhindern und deren strafrechtliche Verfolgung ohne Ansehen der Person des Täters zu veranlassen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Vermittlung von Katzen, den Unterhalt von Pflegestellen, den Unterhalt von Futterstellen für verwilderte Katzen und deren Kastration, um die Population einzudämmen. Übernahme von Futterkosten und Kosten der tierärztlichen Behandlung bei sozialen Notfällen, Einleitung von Maßnahmen zur tierärztlichen Versorgung von Fundkatzen. Der Erwerb eines Vereinshauses ist anzustreben. Die Eintragung in das Vereinsregister kann beantragt werden.
§2 Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§5 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die „Stiftung Tierschutzverein Deggendorf“, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§6 Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Gemäß §13 kann, durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung, für Vorstandsmitglieder eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt werden, maximal 400.Euro pro Monat.
§7 Falls die anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeit übersteigen, kann ein hauptamtlicher Geschäftsführer angestellt werden. Dies erfordert die Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. Die Vergütung muss angemessen sein.
§8 Mitarbeiter können angestellt werden. Die Anzahl und Bezahlung muss dem Arbeitsanfall und der Tätigkeit angemessen sein.
§9 Mitgliedschaft: Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, sowie juristische Personen. Nicht stimmberechtigte Fördermitglieder, sowie nicht stimmberechtigte jugendliche Mitglieder (ab zwölf Jahren) sind zulässig. Über die Aufnahme eines ordentlichen Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Der Bewerber ist über die Entscheidung zu unterrichten, die Gründe der Entscheidung müssen nicht mitgeteilt werden. Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, dem Zweck des Vereins zu dienen. Sie sind zur Zablung des von der Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrages verpflichtet.
Die Mitgliedschaft ordentlicher Mitglieder endet durch freiwilligen Austritt mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen bis zum Jahresende, durch Ausschluss oder Tod.
Fördermitglieder und jugendliche Mitglieder können fristlos kündigen oder gekündigt werden. Es erfolgt keine Beitragsrückvergütung. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es mit der Entrichtung des Betrages ganz oder teilweise trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung im Rückstand ist, wenn es den Vereinszweck, den Verein oder die Tierschutzbestrebungen allgemein oder deren Ansehen schädigt oder Unfrieden im Verein stiftet. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit zweidrittel Mehrheit. Ein Vereins-Ausschluss-Verfahren ist einzuleiten. Ein vereinfachtes Verfahren durch Streichung aus der Mitgliederliste ist möglich.
Beitragsfreie Ehrenmitglieder können durch die Mitgliederversammlung ernannt werden. Ein Ehrenmitglied muss ordentliches Mitglied sein.
§10 Beiträge: Jedes Vereinsmitglied hat den Jahresbeitrag zu entrichten, dessen Höhe durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Fördermitglieder und jugendliche Mitglieder können ihren Beitrag selbst bestimmen, wobei der Vorstand einen Mindestbetrag festlegen kann. Für Beitragsermäßigungen ın Einzelfällen (soziale Notlage) ist der Vorstand zuständig.
§11 Rechte und Pflichten der Mitglieder: Jedes ordentliche Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechts an Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts ist unzulässig. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen sonstigen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu nutzen.
§12 Vereinsorgane: Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§13 Vorstand: Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Die Mitglieder des Vorstands werden, und zwar jedes einzelne für sein Amt, für die Dauer von sieben Jahren gewählt, mit der Maßgabe, dass ihr Amt bis zur Durchführung von Neuwahlen fortdauert. Scheidet ein Vereinsmitglied vorzeitig aus, so ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Durchführung der Ersatzwahl einzuberufen. Eine Ersatzwahl kann unterbleiben, wenn die Neuwahl in nicht mehr als sechs Monaten vorzunehmen und der Vorstand trotz Ausscheidens eines Mitgliedes beschlussfähig geblieben ist. Das Amt eines nachgewählten Vorstandsmitgliedes endet ebenfalls mit der Neuwahl. Für Vereinsmitglieder kann ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung keine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Der Aufwand ist nachzuweisen. Pauschalen für den/die 1. Vorsitzende(n) sind zulässig. Zustimmung ist auch für eine anderweitige, angemessen Bezahlte Tätigkeit im Verein erforderlich.
§14 Aufgabenbereich des Vorstandes: Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungskreis fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, Erstellung des Jahresberichtes und Rechnungsabschlusses, Vorbereitung der Mitgliederversammlung, Einberufung und Leitung ordentlicher und außerordentlicher Mitgliederversammlungen, ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung des Vereinsvermögens, die Aufnahme und Streichung von Vereinsmitgliedern, die Anstellung und Kündigung von Mitarbeitern des Vereins. Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des §26 BGB. Im Innenverhältnis ist der zweite Vorsitzende zur Vertretung nur befugt, wenn der Vorsitzende an der Ausübung seiner Aufgaben verhindert ist. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.
§15 Beschlussfassung des Vorstandes: Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen und mindestens vier Mitglieder anwesend sind. Die Einladung durch den Vorsitzenden, oder bei dessen Verhinderung durch einen der stellvertretenden Vorsitzenden kann schriftlich, fernmündlich oder mündlich erfolgen. Die Bekanntgabe der Tagesordnung ist nicht erforderlich. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit, mit Ausnahme des Ausschlusses eines Mitgliedes, für den zweidrittel Mehrheit erforderlich ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden bzw. des die Sitzung leitenden Vorstandsmitgliedes den Ausschlag. Die Unterzeichnung der im Protokoll niedergelegten Beschlüsse kann aus organisatorischen Gründen auf verschiedenen Ausfertigungen des Protokolls stattfinden. Einer Vorstandssitzung bedarf es nicht, wenn alle Vorstandsmitglieder einem Vorschlag oder Beschluss schriftlich zustimmen. Schriftliche Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereins, insbesondere den verein verpflichtende Urkunden, sind vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch einenstellvertretenden Vorsitzenden und vom Schriftführer, sofern sie jedoch Geldangelegenheiten betreffen anstelle des Schriftführers vom Schatzmeister zu unterfertigen. Über die Reihenfolge der Vertretung des Vorsitzenden kann durch Vorstandsbeschluss entschieden werden.
§16 Mitgliederversammlung: Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in jedem Jahr mindestens einmal statt und soll möglichst im ersten Halbjahr einberufen werden. Sie ist außerdem einzuberufen, wenn ein Drittel der ordentlichen Vereinsmitglieder dieses unter Angabe des Grundes schriftlich verlangt. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss schriftlich mit einer Frist von vierzehn Tagen unter Angabe einer Tagesordnung durch den Vorstand erfolgen. Es ist zulässig, die Einladung anstelle einer schriftlichen Einladung in der Presse (maßgebende Tageszeitung) zu veröffentlichen. Auswärtige Mitglieder, bei denen der Bezug der Zeitung nicht vorausgesetzt werden kann, sind schriftlich einzuladen. Der Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten: Entgegennahme und Genehmigung des schriftlichen Jahresberichtes des Vorstands und des Rechnungsabschlusses. Entlastung des Vorstandes. Wahl und Amtsenthebung der Mitglieder des Vorstandes. Beschlussfassung über außergewöhnliche Belastungen und Investitionen. Wahl von zwei Rechnungsprüfern. Festsetzung der Höhe des Beitrages für ordentliche Mitglieder. Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft. Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins. Beratung und Beschussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Anträge.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Es sind nur ordentliche Mitglieder (keine Fördermitglieder und Jugendliche) stimmberechtigt und teilnahmeberechtigt. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Ungültige Stimmen bzw. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
Zur Satzungsänderung ist eine Stimmenmehrheit von 3/4 der erschienenen, zur Auflösung des Vereins eine solche von 4/5 der erschienenen, gültig abstimmenden Mitglieder erforderlich. Zur Änderung des Vereinszwecks ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich, wobei die Zustimmung zur Versammlung nicht erschienener Mitglieder schriftlich erfolgen muss. Gültige Beschlüsse können nur zur Tagesordnung gefasst werden. Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat und die Wahl annimmt. Stimmen, deren Ungültigkeit der Versammlungsleiter feststellt, gelten als nicht abgegeben. Hat niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt, so findet eine Stichwahl zwischen denjenigen statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Gewählt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Vorsitzenden oder Versammlungsleiter zu ziehende Los. Wahlen sind auf Antrag auch nur eines Versammlungsteilnehmers schriftlich und vertraulich durchzuführen. Abstimmungen müssen schriftlich durchgeführt werden, wenn mindestens 1/3 der Erschienenen es verlangt.
Über die Abstimmungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Vorsitzenden, dem Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen sind. Die Wahl zum Vorstand ist von einem von der Mitgliederversammlung zu bestimmenden Versammlungsleiter durchzuführen.
§17 Anträge an die Mitgliederversammlung: Anträge aus den Reihen der ordentlichen Mitgliedersind mindestens acht Tage vor Zusammentritt der ordentlichen Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich, mit kurzer Begründung, einzureichen.
§18 Beurkundung der Beschlüsse der Vereinsorgane: Die von den Vereinsorganen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem Vorsitzenden und dem Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben. Die Beschlüsse sind in der nächsten Versammlung des Organs zu verlesen und von diesem zu genehmigen.
§19 Haftung des Vereins seinen Mitgliedern gegenüber: Für Schäden gleich welcher Art, die einem Vereinsmitglied aus der Teilnahme an Veranstaltungen oder durch Benutzung der Vereinseinrichtungen entstanden sind, haftet der Verein nur, wenn einem Organmitglied oder einer sonstigen Person, für die der Verein nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§20 Kassenprüfung: Die Kassenprüfung und die Prüfung der Vermögensverhältnisse des Vereins sind nach Ablauf eines Kalenderjahres (Geschäftsjahr) von zwei von der Mitgliederversammlung zu wählenden Rechnungsprüfern vorzunehmen. Die Prüfung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass in der ordentlichen Mitgliederversammlung ein mündlicher Bericht durch die Rechnungsprüfer erstattet werden kann. Die Rechnungsprüfer müssen die Fähigkeit besitzen, eine Buchund Kassenprüfung ordnungsgemäß durchführen zu können. Die Rechnungsprüfer können jederzeit Einsicht in die Vermögensverhältnisse des Vereins nehmen. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören. Der Bericht ist schriftlich niederzulegen.
§21 Jugendgruppe: Leiter von Jugendgruppen müssen durch den Vorstand bestellt oder abbestellt werden. Sie sollen die erforderlichen fachlichen und persönlichen Eigenschaften zur Leitung einer Jugendgruppe besitzen. Sie üben ihre Tätigkeit nach vom Vorstand erteilten Richtlinien aus.
§22 Tierheimverwaltung/Gnadenhof: Hat der Verein ein Tierheim/einen Gnadenhof errichtet oder betreibt er solche, so obliegt die Verwaltung derselben dem Vorstand. Dieser kann sowohl einen Verwaltungsausschuss (bestehend aus drei ordentlichen Mitgliedern), als auch einen Tierheimleiter einsetzen, der über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen muss. Sowohl der Verwaltungsausschuss als auch der Tierheimleiter ist dern Vorstand für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Tierheims verantwortlich. Die Amtszeiten enden mit der Amtszeit des berufenden Vorstandes. Eine vorzeitige Ablösung ist durch Vorstandsbeschlussmöglich.
§23 Verbandsmitgliedschaften: Über Verbandsmitgliedschaften entscheidet die Mitgliederversammlung.
§24 Auflösung des Vereins: Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit der in §16 festgelegten Stimmengleichheit beschlossen werden.
Das Vermögen fällt gemäß §5. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt sind der Vorsitzende und der stellvertretenden Vorsitzenden zu Liquidatoren ernannt. Zu deren Beschlussfassung ist Einstimmigkeit erforderlich. Ihre Rechte und Pflichten bestimmen sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
§25 Satzungsänderungen: Eine Satzungsänderung kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit 3/4 Stimmenmehrheit beschlossen werden. Eine Beschlussfassung über eine Satzungsänderung kann nur erfolgen, wenn die Anderung, einschließlich einer kurzen Begründung unter Beachtung der für die Mitgliederversammlung geltenden Frist und Form, allen Mitgliedern mitgeteilt wird.
§26 Redaktionelle Änderungen: Der Vorstand wird ermächtigt, an der Satzung eventuell notwendig werdende redaktionelle Anderungen vorzunehmen.
§27 Diese Satzung tritt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
Deggendorf, den 26.08.14
Unsere Vermittlungstiere
Hier finden Sie unsere aktuellen Vermittlungstiere, die ein neues Zuhause suchen.
Unsere große Pflegestelle in Vilshofen schließt aus gesundheitlichen Gründen ihre Tore. Denoch geht unsere Arbeit als Verein weiter. Nachwievor versuchen wir durch Kastrationen von Streunern, Hilfe bei überforderten Höfen das Katzenleid zu verringen. Auch bei Platz zu Platz-Vermittlungen stehen wir weiterhin zur Seite und auf kleinen privaten Stellen, werden Katzen aufgenommen, die nicht mehr an ihren gewohnten Ort zurück können.
Unsere Katzen und Kater sind ab dem Alter von ca. 6 Monaten kastriert. Sie sind außerdem entwurmt, gechipt und 2x geimpft (je nach Aufenthaltsdauer). Sind die Schützlinge jünger als ca. 6 Monate und deshalb noch nicht kastriert, wird dies im Vertrag festgehalten und muss vom neuen Besitzer im angegebenen Alter nachgeholt werden (Kastrationsnachweis muss, vom Tierarzt ausgefüllt, an uns zurück geschickt werden).
Sehr gerne kann man unsere Katzen besuchen und persönlich kennen lernen. Beim Entschluß eine oder mehrere Katzen zu adoptieren, wird auf der privaten Stelle die jeweilige Schutzgebühr besprochen und entrichtet und der Schutzvertrag unterschrieben. Selbstverständlich stehen wir aber auch nach dem Umzug unserer Katzen in ihr neues Zuhause, weiterhin bei Fragen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Wir haben keine Unterbringung im Sinne eines Tierheims mit festen Öffnungszeiten, darum sprechen Sie sich bitte mit uns ab und wir stellen gerne den Kontakt zur privaten Stelle her.
Interesse?
Am Einfachsten und Schnellsten geht es, wenn sie bei Interesse an einer Fellnase die im Vermittlungstext angegebene Telefonnummer anrufen. Natürlich können Sie uns aber auch über Facebook-Messenger (PN), E-Mail, WhatsApp etc. kontaktieren. Wir beraten Sie gerne und leiten Sie an die zuständige Person weiter.
Was bedeutet Vermittlungshilfe bzw. private Vermittlung?
Vermittlungshilfe
Tierschutz sollte Hand in Hand gehen. Daher unterstützen wir befreundete Vereine bei der Suche nach einem Zuhause für ihre Pflegefellnasen. Bei Interesse oder Fragen, bitte immer die im Vermittlungstext angegebene Telefonnummer kontaktieren, damit sie gleich den richtigen Ansprechpartner bekommen.
Wir leisten hier nur Hilfestellung und geben daher nur die Infos in den Texten weiter, die wir von den jeweiligen Pflegemamas und Papas bekommen!
Private Vermittlungen
Uns erreichen regelmäßig Anfragen von Katzenbesitzern, die Hilfe bei einer Direktvermittlung ihrer Haustiere benötigen. Auch hier helfen wir gerne bei der Suche nach einer neuen Bleibe für ihre Vierbeiner.
Bei Interesse an einer Fellnase kontaktieren Sie bitte ebenfalls die im Vermittlungstext angegebene Telefonnummer!
Auch hier leisten wir nur Hilfestellung und geben ausschließlich das in den Texten wieder, was wir an Informationen vom Besitzer bekommen, denn wir kennen diese Katzen/Kater nicht.
Es werden immer Sach- und Futterspenden aller Art und Größe benötigt. Egal ob Spezial-, Kitten-, Senior-, Nass- oder Trockenfutter, Katzenmilch, Streu, gut erhaltene(s) Kratzbäume/Spielzeug etc. direkt für die Miezen, aber auch Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Küchenrollen, Decken, Handtücher werden immer gebraucht.
Spenden können gerne direkt nach Vilshofen in unser kleines Lager gebracht oder in Deggendorf abgegeben werden. Setzen Sie sich bitte mit uns per Whats-App unter 0171-1596700 (bitte nur per Schrift- oder Sprachnachricht) oder per Mail
Auch eine Möglichkeit unsere Samtpfoten zu unterstützen ist unsere Wunschliste bei Amazon Amazon Wunschliste
Außerdem gibt es in einigen Geschäften Futterspendenboxen der Katzenhilfe Deggendorf, die regelmäßig von uns entleert werden:
Deggendorf
- Rewe, Aletsbergerstrasse
- Fressnapf
- Futterhaus
Gergweis
- Edeka Mittermeier
Hengersberg
- Edeka Buchbauer
Plattling:
- Rewe
Vilshofen:
- Segl Baumarkt
Katzenleid vermindern und verhindern
Zu diesem Zweck wurde 2011 die „Katzenhilfe Deggendorf e. V.“ als gemeinnütziger Verein gegründet. Er besteht ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitarbeitern und wird nur durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert.
Unser Ziel ...
Täglich sterben Katzenbabys und Katzenkinder irgendwo da draussen elendig. Für die Katzen, die die ersten Monate überleben ist es ein ständiger Kampf um Futter und Unterschlupf. Viele Tiere siechen lange qualvoll dahin, weil sie keine Hilfe erfahren. Schmerzen sind die täglichen Begleiter bis der Tod die Erlösung bringt. Da Katzen aber von Natur aus sehr zähe Tiere sind, ist das oft ein wochen- oder monatelanges Leiden. Die Katzen und Kater, die Krankheiten überstehen, vermehren sich wieder und wieder und der grausame Kreislauf geht weiter. Wenn man bedenkt, das eine Katze 2 bis 3 mal pro Jahr rollig wird und jedesmal in Durchschnitt 4 - 6 Babys zur Welt bringt, kann man sich denken, wieviel ungewollter Nachwuchs bei mehreren 100.000 Streuner in Bayern, in einem Jahr "produziert" wird. Unser Ziel ist es durch Kastrationen die unkontrollierte Vermehrung frei lebender Katzen und Kater und damit das verbundene Leid einzudämmen und die Katzenpopulation auf lange Sicht zu reduzieren.
Deshalb werden z.B. auch auf Bauernhöfen nach Absprache mit den Besitzern Kastrationsaktionen durchgeführt. Die Hofkatzen werden eingefangen, beim Tierarzt kastriert, gechipt und entwurmt und kommen wieder zurück auf den Hof, wenn sie dürfen!
Jeder Katzenbesitzer kann seinen Beitrag zur Reduzierung des Katzenelends beitragen, in dem er seine Katzen und Kater kastrieren lässt. Die Kastration hilft aber nicht nur, Leid zu verhindern, sondern ist auch für die eigene Katze von gesundheitlichem Vorteil, denn es verhindert die Gefahr bestimmter Krebsarten und erleichter das Leben des eigenen Haustigers.
Es müssen aber auch Katzen und Kater jeglichen Alters aufgenommen, betreut und medizinisch versorgt werden, bis sie weiter vermittelt werden können. Von der trächtigen Mamakatze über mutterlose Babys bis hin zum Senior, kranke/verunfallte oder besitzerlose Tiere und die, die nicht mehr auf die Höfe zurück können.
Bisher hatten wir in Vilshofen eine große Pflegestelle. Leider muss diese jedoch aus gesundheitlichen Gründen ihre Tore schließen.
Wir haben jedoch das Glück, andere Lösungen in Form von privaten Menschen gefunden zu haben, die ein Zimmer bereitstellen, um weiterhin Notfälle aufnehmen zu können.
Aber wer sind wir eigentlich ...
Ohne unsere privaten Stellen, die ehrenamtlich große und kleine Samtpfötchen zur vorübergehenden Versorgung aufnehmen und weitere ehrenamtliche Helfer, wäre die Arbeit der Katzenhilfe Deggendorf e. V. gar nicht möglich!
Ob die tägliche Katzenversorgung oder Hilfe beim Einfangen, Tierarztfahrten, Vermittlungen, anfallenden bürokratischen Arbeiten und und ... die Liste ist lang und die Hilfe und Unterstützung der ehrenamtlichen Tierfreunde ist unbezahlbar.
Unser Verein wird ausschließlich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge finanziert, was mal mehr, mal weniger die anfallenden Kosten für Tierarzt und Futter deckt. Daher ist die Betreuung und Versorgung der Tiere nur durch die Unterstützung unserer ehrenamtlicher Tierfreunde möglich, die Zeit, Kraft und Herz unentgeltlich investieren.
Ein herzliches Dankeschön an alle, die zum Gelingen unseres Tierschutzes beitragen.
Bärbel und Maria
Vorstandschaft und Gründungsmitglieder
Kein Verein ohne Bürokratie!
Klaudija
Kreative Texterin und Vermittlungsprofi
Klaudija schreibt die tollen Vermittlungstexte zu unseren Katzen und ist der Ansprechpartner für die Interessenten. Außerdem kümmert sich sie sich um die Kastra-Aktionen auf den Bauernhöfen.
Margot
Homepage/Facebook/Instagram Macherin
Margot arbeitet im "Homeoffice". Facebook/Instagram und die Homepage sind ihre "Babys". Sie ist auch für die Patenschaften und die Kastrationsnachweise zuständig.
Aber unsere Arbeit beschränkt sich aber nicht nur auf die Versorgung und Vermittlung unserer Miezen ....
... wir helfen auch Ihnen ...
Wir helfen Ihnen bei Direktvermittlungen, sogenannten Platz-zu-Platz-Vermittlungen (Vierbeiner, die gleich von Ihnen zum neuen Besitzer dürfen), geben Ihnen Tipps und Infos bei der Haltung oder Problemen mit Ihren Fellnasen oder bei vermissten bzw. zugelaufenen Tieren.
Herzlich Willkommen bei der Katzenhilfe Deggendorf e.V.
Liebe Tierfreundin, lieber Tierfreund,
Herzlich Willkommen auf der Homepage der Katzenhilfe Deggendorf e. V.
Die Beiträge unserer Vermittlungstiere werden laufend aktualisiert –
vielleicht finden Sie eine Fellnase, die zu Ihnen passt und der Sie ein schönes Zuhause und eine sorgenfreie Zukunft bieten wollen.
Jedoch nicht alle unsere Tiere sind auf der Homepage vorgestellt.
Sollten Sie eine bestimmte Katze suchen, setzen Sie sich einfach mit uns unter 0152-08440256 in Verbindung.
PATENSCHAFTEN
In der Katzenhilfe gibt es immer wieder Samtpfoten, die es schwer haben in der Vermittlung. Meist sind sie schon älter, haben eine chronische Erkrankung, sind sehr scheu oder entsprechen optisch nicht. Diese Vierbeiner suchen besonders tierliebe Menschen, die sie mit einer Patenschaft bis zur Adoption unterstützen wollen. Dadurch helfen Sie uns, damit wir den Katzen helfen können!
Der monatliche Spendenbetrag sollte wegen dem Verwaltungsaufwand mindestens 5,- Euro betragen, ist aber ansonsten frei wählbar und kann jederzeit angepasst oder wieder gekündigt werden. Jeweils Ende Juni und Ende Dezember werden die Patenschaften von uns überarbeitet und die Paten informiert, wenn die Katze inzwischen vermittelt wurde. Sie entscheiden dann, ob die Patenschaft endet oder still weiterläuft.
Der Ablauf einer Patenschaft ist ganz einfach
Sie suchen sich unter „Patenschaft gesucht“ eine Mieze aus, die Sie gerne unterstützen möchten, schreiben uns unter 0171-1596700 eine kurze Nachricht auf welche Fellnase(n) ihre Wahl gefallen ist und wir melden uns bei ihnen. Sie richten den Dauerauftrag bei ihrer Bank ein (Namen der Katze als Vermerk) und nach Erhalt einer Bestätigung über Ihren Dauerauftrag, senden wir ihnen auf Wunsch eine Patenschaftsurkunde mit dem Foto Ihrer Patenkatze zu.
Das ist übrigens auch ein sehr schönes Geschenk für liebe Tierfreunde!
Die Katzenhilfe Deggendorf e.V. wird ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert. Wir erhalten keinerlei staatliche Unterstützung und sind deshalb von Spenden und Mitgliedsbeiträgen abhängig.
Wir freuen uns deshalb über jede noch so kleine Spende und jedes neue Vereinsmitglied!
Auch eine Möglichkeit unsere Fellnasen zu unterstützen ist Gooding: Beim Einkaufen Gutes tun - ohne Mehrkosten ... das geht, wenn man seine Sachen und Reisen statt beim Händler direkt, über Gooding bestellt oder bucht. Es kostet sie keinen Cent mehr, aber die Händler unterstützen uns mit einem kleinen Beitrag. Wie das genau abläuft - klickt einfach auf den Link unten
Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie uns bei der Versorgung und Hilfe aller Katzen, die von der Katzenhilfe Deggendorf betreut werden.
Schon ab 5,- Euro im Monat können Sie schon Mitglied werden. Nach oben sind natürlich keine Grenzen gesetzt. Wir sind gemeinnützig und Ihre Mitgliedschaft ist steuerlich absetzbar!
Sie möchten Mitglied werden? Wir freuen uns und sagen schon mal herzlichen Dank!
Bitte drucken Sie das Formular aus, versehen es mit Ihrer Adresse,
Bankverbindung und Unterschrift und schicken es einfach an nachfolgende
Adresse: